Risikobewertung zu COVID-19 – Behandlungen sind weiterhin möglich und zahnmedizinisch notwendig.

Das Robert Koch-Institut (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Die Risikobewertung des RKI zu COVID-19 wird durch den RKI-Krisenstab formuliert.

Die bisher vorliegenden Informationen zur Epidemiologie des SARS-CoV-2 zeigen:

  • Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Übertragung vor allem über respiratorische Sekrete, in erster Linie Tröpfchen, etwa beim Husten und Niesen.
  • Eine Übertragung kann daher auch bei bestimmten medizinischen oder zahnmedizinischen Maßnahmen erfolgen, die mit Aerosolbildung einhergehen.
  • Als Experten des Mund-Nasen-Rachen-Raumes sind sich Zahnärzte schon immer der Bedeutung des Aerosols als Übertragungsmedium ansteckender Krankheiten bewusst und dafür hoch sensibilisiert.
  • Erste Auswertungen aus betroffenen Pandemiegebieten ergeben keine signifikant höhere Erkrankungsrate bei Zahnärzten, die unter entsprechend vergleichbaren Standards wie in Deutschland arbeiten.
  • Eine deutliche Reduzierung der Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektionen kann man durch die kombinierte Anwendung eines Mund-Nasen-Schutzes mit einem zusätzlichen Visier erreichen.
  • Wichtig ist eine gute Bestellpraxis, um die Abstandsregeln einzuhalten.

Wir schützen uns und unsere Patienten, sprechen Sie mit uns. Sehr wichtig ist für uns, melden Sie sich telefonisch an.

Mit dem Betreten der Praxis bestätigen Sie, dass Sie nicht folgende Symptome aufweisen:

  • Erkältungssymptome
  • Husten und/oder Schnupfen
  • Halskratzen/Halsschmerzen
  • Fieber/Durchfallerkrankung
  • Lungenentzündung/ Atemprobleme, Schmerzen beim Atmen
  • Geruchs-/Geschmacksbeeinträchtigung